Kolosowa B.
Konsultant: Schischina L.L
DAS BANKENSYSTEM DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Das Bankensystem
Deutschlands besteht aus der Bundesbank und
der Kreditinstituten. Bei diesen Kreditinstituten handelt es sich sowohl
um Universalbanken, als auch um
Spezialbanken.
Gemäß dem Grundgesetzt ist die Bundesbank eine
jüristische Person des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital dem
Bund gehört.
Die Bundesbank arbeitet unabhängig von
der Bundesregierung, aber sie
verpflichtet ist, die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung
zu unterstützen.
Unter den Universal- und Spezialbanken nimmt sie
eine Sonderstellung ein, denn die Kreditinstitute sind zur Aufrechterhaltung
ihrer Zahlungsfähigkeit auf Guthaben bei der Bundesbank angewiesen.
Die Bundesbank stellt den
Kreditinstituten ihre Leistungen für die Abwicklung des elektronischen
Zahlungsverkehrs zur Verfügung und ist in die Aufsicht über die
Kreditinstitute und Finanzdienstleister eingeschaltet.
Die Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet,
bei der Bundesbank eine Mindestreserve an Barmitteln unterhalten. Auch Bargeld
und Notenbankguthaben können sich die Kreditinstitute nur bei der
Bundesbank beschaffen.
Im Gegensatz zu anderen Industrieländern
dominieren in Deutschland die Universalbanken, zu welcher gehören die
privaten Geschäftsbanken (Kreditbanken),
die öffentlich-rechtlichen Sparkassen
und Landesbanken (Girozentralen), die genossenschaftlichen Volks- und
Raiffeisenbanken und ihre Zentralbanken.
Unter den Spezialbanken gibt es Hypothekenbanken,
Bausparkassen, Ratenkreditbanken, Kapitalanlagegesellschaften sowie
Kreditinstitute mit Sonderaufgaben.
In Deutschland wird die Bankenaufsicht vor
allem durch die Deutsche Bundesbank und der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) ausgeübt.
Die BAFin
tritt Mißständen im deutschen Bankensystem entgegen, die die
Sicherheit der Spareinlagen gefährden oder die ordnungsgemäße Durchführung der
Bankgeschäfte beeinträchtigen können.
Der Bankensektor in Deutschland ist
wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig umfassenden Regulierungsvorschriften
unterworfen. Jedoch ist die Deutsche Bundesbank bei geldpolitischen
Maßnahmen und der Beteiligung an Entscheidungen im Rahmen der EZB von Weisungen der Bundesregierung
unabhängig. Diese Unabhängigkeit von staatlichem Einfluss, die auch
eine wesentliche Forderung bei Schaffung der EZB war, hat sich als
außerordentlich stabilitätsfördernd erwiesen.
Alle Institute sind zur langfristigen
Sicherung der eigenen Unternehmensexistenz auf Gewinnstreben angewiesen. Das
wichtigste Ziel ist neben der Sicherheit der Geldanlagen eine jederzeitige
Zahlungsfähigkeit (Liquidität).