Ýêîíîìè÷åñêèå íàóêè/2.Âíåøíåýêîíîìè÷åñêàÿ äåÿòåëüíîñòü.
Vlasowa I.A.
Swistun L.S.
Nationale Universität für Wirtschaft und Handel
namens M. Tugan-Baranowsky, Ukraine
Verkehrssicherungssystem Deutsche Küste
Das maritime
Sicherheitsmanagement im Interesse der Vorbeugung und Bekämpfung von Schiffsunfällen
und zum Schutz der Meeresumwelt liegt national gemäß Grundgesetz
für Schifffahrtsangelegenheiten beim Bund und für
Hafenangelegenheiten bei den Ländern. Im Rahmen der Zuständigkeit des
Bundes für die Angelegenheiten der Seeschifffahrt hat das
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) zusammen
mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes das so genannte
Verkehrs- und Sicherheitskonzept Deutsche Küste erarbeitet. Es besteht aus
einer Vielzahl von untereinander verzahnten
Komponenten, die einen erheblichen Beitrag zur maritimen
Verkehrssicherheit leisten.
Das Sicherheitskonzept
differenziert nach Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen. Die
grundsätzliche Vermeidung von Schiffsunfällen sowie die Minimierung
und Bekämpfung bereits eingetretener Schäden nach
Schiffsunfällen bilden die tragenden Säulen des Vorsorgeprogramms.
Die dem BMVBS nachgeordnete
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist zuständig für
die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Überwachung
und die Regelung des Schiffsverkehrs. Im Rahmen der maritimen Verkehrssicherung
obliegen der WSV dabei Aufgaben zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit
und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, zur Verhütung der von der Schifffahrt
ausgehenden Gefahren einschließlich der für die Meeresumwelt und zur
Aufrechterhaltung der Wasserstraße in einem für die Schifffahrt
erforderlichen Zustand.
Das Verkehrssicherungssystem
Deutschen Küste zur Sicherung des Schiffsverkehrs besteht aus Verkehrstrennungsgebieten,
dem küstenfernen Tiefwasserweg für Öl-, Gas- und
Chemikalientanker, der Lotsenberatung und der Radarüberwachung des
Schiffsverkehrs durch die Revierzentralen. Schiffe mit großen
Tiefgängen sind auf die vorgeschriebenen Schifffahrtswege und
Verkehrstrennungsgebiete angewiesen und verpflichtet, diese einzuhalten. Lotsen
und die jeweiligen Revierberatungen gewährleisten das sichere Befahren der
vorgeschriebenen Schifffahrtswege durch Beratung und Unterstützung.
Für die Sicherheit der
Schiffe und des Schiffsverkehrs auf Revieren, in Flussmündungen und Hafenzufahrten,
bei Kanalpassagen und im Hafen sind Lotsen unentbehrliche Berater für die Schiffsführung.
Gerade die Revierfahrt stellt mit ihren besonderen Gefahren und der starken Verkehrsdichte
extrem hohe Anforderungen an die nautische Schiffsführung. Um Gefahren zu minimieren,
ist eine kompetente Unterstützung unverzichtbar, die nur von gut
ausgebildeten, revierkundigen und erfahrenen Lotsen geleistet werden kann.
Hierzu hat Deutschland mit dem Seelotsgesetz und der Lotsenannahmepflicht in
Gewässern mit schwierigen nautischen Bedingungen die entsprechenden Regeln
erlassen.
"Seelotse ist, wer nach
behördlicher Zulassung berufsmäßig auf
Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Häfen oder über See
Schiffe als orts- und schifffahrtskundiger Berater geleitet." So definiert das deutsche Seelotsgesetz vom 13. November 1954 den
Beruf des Seelotsen. Das Seelotsgesetz enthält Vorschriften über die
grundsätzlichen Pflichten, Aufgaben und Rechte der Seelotsen. Es regelt
die Rechtsstellung der Lotsen gegenüber dem Kapitän, gegenüber
dem Reeder und gegenüber der Aufsichtsbehörde wie auch die
Rechtsstellung der Lotsenbrüderschaft klar und bestimmt.
Lotsen sind als nautische Berater
und High-Risk-Manager unverzichtbar. Sie sind die orts- und schifffahrtskundigen
Berater, ohne die eine konfliktfreie Verkehrsführung in den
küstennahen Revieren und Zufahrten zu den Seehäfen kaum möglich
ist. Größe und Zahl der Seeschiffe haben in den letzten Jahren
rasant zugenommen, der internationale Warenverkehr über See hat einen ungeahnten
Aufschwung genommen, ohne dass zumindest für die kommenden Jahre ein Ende abzusehen
ist. Tiefgang und Breite reizen die Fahrwasser bis an die äußersten
Grenzen aus. Überall dort, wo sich Schiffe in engen Fahrwassern bewegen –
vor den Küsten, Flussmündungen oder auf Kanälen –
vergrößert sich auch die Gefahr von Unfällen.
Reduzierte Besatzungen,
Forderungen der Technik und nicht immer entsprechend qualifiziert ausgebildetes
Personal erhöhen das Unfallrisiko zusätzlich. Nur gut ausgebildete,
fachlich geschulte und erfahrene nautische Berater – die Lotsen – bieten hier
kompetente Unterstützung und verfügen über die Revierkunde, die
den besonderen Gefahren und der Verkehrsdichte gewachsen ist. Ohne Lotsen
fehlen der Schiffsführung Sicherheit und Entscheidungskraft, fehlen Rat,
Hilfe und Unterstützung in schwierigen Fahrwassern.
So ist der Kapitän oft fast
nur noch Beobachter auf dem eigenen Schiff, während der Lotse die nautische
Führung in den Revieren übernimmt. Dies macht deutlich, dass sich die
Rolle des Lotsen vom reinen „ortskundigen Berater“ gewandelt hat zu einem
hochqualifizierten Manager von Extremsituationen mit sehr hohem Risiko für
die Sicherheit von Menschen, Schiff und Umwelt – zum „High-Risk-Manager“ auf
der Brücke und im Revier. Die Lotsverordnungen der einzelnen Reviere,
erlassen von den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, regeln die Einzelheiten
des Lotseneinsatzes bzw. der Lotsannahmepflicht. In Ost- und Nordsee sind
derzeit 847 Seelotsen im Einsatz. Sie sind in Lotsenbrüderschaften
organisiert, wie auch die Revier- und Hafenlotsen. Die Vertretung der
Brüderschaften auf Bundesebene erfolgt durch die Bundeslotsenkammer (BLK),
die Einzelinteressen der See- und Hafenlotsen werden durch den Bundesverband
der See- und Hafenlotsen (BSHL) wahrgenommen.
LITERATURVERZEICHNIS:
1. Gem. Angaben:
Bundeslotsenkammer, Bundesverband der See- und Hafenlotsen (BSHL),
Lotsenbrüderschaften der Hafenlotsen Bremerhaven und Hamburg, Verein der
Kanalsteurer, April 2009
2.
Barandat, Jörg: Sie graben uns das Wasser ab...
Grenzüberschreitende Gewässersysteme und internationales Recht. In:
E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit, 42 (2001) 6, S. 181-184