Ýêîíîìè÷åñêèå íàóêè/16.Ìàêðîýêîíîìèêà.
Vlasowa I.A.
Zimba W.W.
Nationale Universität für Wirtschaft und Handel
namens M. Tugan-Baranowsky, Ukraine
Good
Governance als Zielindikator
Das Development Assistance
Committee der OECD setzt den Begriff in Beziehung zu Rechtsstaatlichkeit,
Effizienz der öffentlichen Verwaltung, Bekämpfung von Korruption und
Einschränkung überhöhter Militärausgaben. Wesentliche
Kriterien für Gute Regierungsführung sind die Rechenschaftspflicht
über die Verwendung öffentlicher Mittel, die Transparenz hinsichtlich
Entscheidungen und Ernennungen, die Berechenbarkeit des Handelns der
Verwaltung, ausreichende Informationen für sämtliche wirtschaftliche
Akteure und die Beachtung des Rechtsstaatsprinzips. Laut
Friedensnobelpreisträger Oscar Arias schließt Good Governance den
verantwortungsbewussten Umgang mit den natürlichen Ressourcen ebenso mit
ein wie die Achtung der grundlegenden Menschenrechte. Als wichtigste
Voraussetzung dafür nennt er eine partizipatorische Demokratie, die nur
funktionieren könne, wenn alle Bürger gleichermaßen Zugang zu
Bildung und materiellen Ressourcen hätten. Gute Regierungsführung ist
gleichsam zur Maxime für die Reform des öffentlichen Sektors geworden
und zum Leitbild des Staatsverständnisses vieler internationaler
Entwicklungsorganisationen.
Die Grundelemente von Demokratie
und Good Governance schlagen sich auch in den Hauptkriterien der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit nieder und liegen als wichtige Parameter der Entscheidung
über Art, Umfang, Instrumente und Schwerpunkte der Zusammenarbeit zugrunde.
Alle bedeutenden Dokumente und Initiativen der internationalen
Entwicklungszusammenarbeit tendieren heute zu einem integrierten Ansatz, der
Good Governance berücksichtigt. Im Konsens von Monterrey etwa haben sich
die Staaten des Südens zur Bekämpfung der Korruption verpflichtet; und
bei der Erarbeitung der nationalen Armutsbekämpfungsstrategien ist eine
Beteiligung der Zivilgesellschaft zwingend vorgeschrieben. Ein weiteres
Beispiel ist die auf dem G-8-Gipfel in Kananaskis im Juni 2002 verhandelte
„Neue Partnerschaft für Afrikas Entwicklung“ (NEPAD), die auf mehrere
afrikanische Staatschefs, darunter der südafrikanische Präsident
Thabo Mbeki, zurückgeht. Ziele der Initiative sind ein beschleunigtes
Wachstum und die Förderung der nachhaltigen Entwicklung. Dabei wird von
einer zweiseitigen Verpflichtung ausgegangen. Im Gegenzug für eine
Erhöhung der jährlichen westlichen Hilfe um sechs Milliarden Dollar
sollen sich Staaten, die diese Mittel erhalten, an demokratische und
rechtsstaatliche Standards halten, zu denen die Maßstäbe der Guten
Regierungsführung gehören. Kernpunkt ist der sogenannte
Peer-review-Prozess, in dem überprüft werden soll, ob ein Staat die
NEPAD-Prinzipien einhält. Voraussichtlich wird die UN-Wirtschaftskommission
für Afrika die Länderanalysen anfertigen; anschließend soll
eine von den Staatschefs der Afrikanischen Union berufene „Gruppe bedeutender
Persönlichkeiten“ eine politische Bewertung der einzelnen Länder
vornehmen. Es ist zum derzeitigen Zeitpunkt zu früh, um zu beurteilen, ob
sich die mit Initiativen wie NEPAD verknüpften Hoffnungen auf eine
demokratische Sogwirkung erfüllen werden. Auch ist bei der
Demokratisierungsdiskussion stets zu hinterfragen, inwieweit westliche Modelle
sich in Entwicklungsländern in ein überwiegend soziokulturelles
Spannungsfeld einfügen, in dem häufig tradierte Wertvorstellungen
„mit dem Individualisierungsdruck und den sozialen Erwartungshaltungen, wie sie
mit dem Einzug westlicher Lebensformen – einschließlich der
Demokratieideen – auftreten“, kontrastieren. Der praktische Wert des
Good-Governance-Ansatzes besteht darin, das Modell der westlichen Demokratie
und Marktwirtschaft auf einen Kernbestand demokratisch- rechtsstaatlicher
Prinzipien zu beziehen. Hierzu zählen neben dem Schutz der Menschenrechte
die Grundsätze eines partizipativ angelegten Gemeinwesens und einer
effizienten, transparenten Wirtschaftspolitik, die auch auf nichtwestliche
Gesellschaften anwendbar sind, und ohne deren Befolgung sozialer und ökonomischer
Fortschritt im Informationszeitalter schwerlich zu erwarten ist. Dagegen wird
die Übernahme weiterer Merkmale des westlichen Systems, z.B. die
Chancengleichheit für politische Parteien, die in halbautoritär
regierten oder ethnisch zerklüfteten Gesellschaften auf Widerspruch
stoßen, nicht explizit zur Bedingung gemacht.
Zum Zeitpunkt des Erdgipfels in
Rio hatte der Trend zur stärkeren Betonung demokratischer Grundsätze
in der Entwicklungszusammenarbeit schon eingesetzt, wenngleich dies in den
Formulierungen oft mehr durchschien als prominent hervortrat. Große
Bedeutung kommt generell dem bürgerschaftlichen Engagement außerhalb
staatlicher Strukturen zu. Speziell die global-ökologischen Aktionsfelder
sind es, die von der Bewusstseinsbildung bis hin zur praktischen Umsetzung
unerlässlich auf die Beteiligung und Mitwirkung von Zivilgesellschaft und
Privatwirtschaft angewiesen sind.
Abgesehen von der internationalen
und nationalen Ebene der Nachhaltigkeitspolitik sind, wie man aus der oben
zitierten Einschätzung des UNGeneralsekretärs herauslesen kann, auf
der regionalen und lokalen Ebene in der Regel wirksamere Möglichkeiten
gegeben, um zivilgesellschaftliche Interessen zur Geltung zu bringen. Dezentral
getroffenen Entscheidungen und formulierten Strategien wies der Rio-Gipfel eine
hohe Priorität zu. Damit wird die demokratische Dimension der
Nachhaltigkeit um eine weitere Perspektive ergänzt: Neben demokratischen Maßstäben
für politische Entscheidungen und staatliches Handeln und einer
Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen wird der Akzent auf ein
dezentrales Vorgehen vor Ort gelegt, entsprechend dem berühmten Global denken, lokal handeln. Das
Zitat gründet auf der Lehre, dass weltweite Umweltprobleme nur effektiv
angegangen werden können, wenn ökologische, wirtschaftliche und
soziokulturelle Besonderheiten der jeweiligen örtlichen Umgebung
berücksichtigt werden.
LITERATURVERZEICHNIS:
1.
Fitschen, Thomas: Der Global Compact und die Rolle der
Regierungen. In: Brigitte Hamm (Hg.): Public-Private Partnership und der Global
Compact der Vereinten Nationen. Institut für Entwicklung und Frieden der
Gerhard-Mercator-Universität Duisburg (INEF-Report, Heft 62/2002) Duisburg
2002, S. 40-52
2.
Hofmann, Michael und Rolf Drescher: Der Monterrey-Konsens. Eine neue Entwicklungspartnerschaft.
In: E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit, 43 (2002) 5, S. 149-151