Ýêîíîìè÷åñêèå íàóêè/16.Ìàêðîýêîíîìèêà.

Vlasowa I.A.

Zimba W.W.

Nationale Universität für Wirtschaft und Handel namens M. Tugan-Baranowsky, Ukraine

Good Governance als Zielindikator

 

Das Development Assistance Committee der OECD setzt den Begriff in Beziehung zu Rechtsstaatlichkeit, Effizienz der öffentlichen Verwaltung, Bekämpfung von Korruption und Einschränkung überhöhter Militärausgaben. Wesentliche Kriterien für Gute Regierungsführung sind die Rechenschaftspflicht über die Verwendung öffentlicher Mittel, die Transparenz hinsichtlich Entscheidungen und Ernennungen, die Berechenbarkeit des Handelns der Verwaltung, ausreichende Informationen für sämtliche wirtschaftliche Akteure und die Beachtung des Rechtsstaatsprinzips. Laut Friedensnobelpreisträger Oscar Arias schließt Good Governance den verantwortungsbewussten Umgang mit den natürlichen Ressourcen ebenso mit ein wie die Achtung der grundlegenden Menschenrechte. Als wichtigste Voraussetzung dafür nennt er eine partizipatorische Demokratie, die nur funktionieren könne, wenn alle Bürger gleichermaßen Zugang zu Bildung und materiellen Ressourcen hätten. Gute Regierungsführung ist gleichsam zur Maxime für die Reform des öffentlichen Sektors geworden und zum Leitbild des Staatsverständnisses vieler internationaler Entwicklungsorganisationen.

Die Grundelemente von Demokratie und Good Governance schlagen sich auch in den Hauptkriterien der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nieder und liegen als wichtige Parameter der Entscheidung über Art, Umfang, Instrumente und Schwerpunkte der Zusammenarbeit zugrunde. Alle bedeutenden Dokumente und Initiativen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit tendieren heute zu einem integrierten Ansatz, der Good Governance berücksichtigt. Im Konsens von Monterrey etwa haben sich die Staaten des Südens zur Bekämpfung der Korruption verpflichtet; und bei der Erarbeitung der nationalen Armutsbekämpfungsstrategien ist eine Beteiligung der Zivilgesellschaft zwingend vorgeschrieben. Ein weiteres Beispiel ist die auf dem G-8-Gipfel in Kananaskis im Juni 2002 verhandelte „Neue Partnerschaft für Afrikas Entwicklung“ (NEPAD), die auf mehrere afrikanische Staatschefs, darunter der südafrikanische Präsident Thabo Mbeki, zurückgeht. Ziele der Initiative sind ein beschleunigtes Wachstum und die Förderung der nachhaltigen Entwicklung. Dabei wird von einer zweiseitigen Verpflichtung ausgegangen. Im Gegenzug für eine Erhöhung der jährlichen westlichen Hilfe um sechs Milliarden Dollar sollen sich Staaten, die diese Mittel erhalten, an demokratische und rechtsstaatliche Standards halten, zu denen die Maßstäbe der Guten Regierungsführung gehören. Kernpunkt ist der sogenannte Peer-review-Prozess, in dem überprüft werden soll, ob ein Staat die NEPAD-Prinzipien einhält. Voraussichtlich wird die UN-Wirtschaftskommission für Afrika die Länderanalysen anfertigen; anschließend soll eine von den Staatschefs der Afrikanischen Union berufene „Gruppe bedeutender Persönlichkeiten“ eine politische Bewertung der einzelnen Länder vornehmen. Es ist zum derzeitigen Zeitpunkt zu früh, um zu beurteilen, ob sich die mit Initiativen wie NEPAD verknüpften Hoffnungen auf eine demokratische Sogwirkung erfüllen werden. Auch ist bei der Demokratisierungsdiskussion stets zu hinterfragen, inwieweit westliche Modelle sich in Entwicklungsländern in ein überwiegend soziokulturelles Spannungsfeld einfügen, in dem häufig tradierte Wertvorstellungen „mit dem Individualisierungsdruck und den sozialen Erwartungshaltungen, wie sie mit dem Einzug westlicher Lebensformen – einschließlich der Demokratieideen – auftreten“, kontrastieren. Der praktische Wert des Good-Governance-Ansatzes besteht darin, das Modell der westlichen Demokratie und Marktwirtschaft auf einen Kernbestand demokratisch- rechtsstaatlicher Prinzipien zu beziehen. Hierzu zählen neben dem Schutz der Menschenrechte die Grundsätze eines partizipativ angelegten Gemeinwesens und einer effizienten, transparenten Wirtschaftspolitik, die auch auf nichtwestliche Gesellschaften anwendbar sind, und ohne deren Befolgung sozialer und ökonomischer Fortschritt im Informationszeitalter schwerlich zu erwarten ist. Dagegen wird die Übernahme weiterer Merkmale des westlichen Systems, z.B. die Chancengleichheit für politische Parteien, die in halbautoritär regierten oder ethnisch zerklüfteten Gesellschaften auf Widerspruch stoßen, nicht explizit zur Bedingung gemacht.

Zum Zeitpunkt des Erdgipfels in Rio hatte der Trend zur stärkeren Betonung demokratischer Grundsätze in der Entwicklungszusammenarbeit schon eingesetzt, wenngleich dies in den Formulierungen oft mehr durchschien als prominent hervortrat. Große Bedeutung kommt generell dem bürgerschaftlichen Engagement außerhalb staatlicher Strukturen zu. Speziell die global-ökologischen Aktionsfelder sind es, die von der Bewusstseinsbildung bis hin zur praktischen Umsetzung unerlässlich auf die Beteiligung und Mitwirkung von Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft angewiesen sind.

Abgesehen von der internationalen und nationalen Ebene der Nachhaltigkeitspolitik sind, wie man aus der oben zitierten Einschätzung des UNGeneralsekretärs herauslesen kann, auf der regionalen und lokalen Ebene in der Regel wirksamere Möglichkeiten gegeben, um zivilgesellschaftliche Interessen zur Geltung zu bringen. Dezentral getroffenen Entscheidungen und formulierten Strategien wies der Rio-Gipfel eine hohe Priorität zu. Damit wird die demokratische Dimension der Nachhaltigkeit um eine weitere Perspektive ergänzt: Neben demokratischen Maßstäben für politische Entscheidungen und staatliches Handeln und einer Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen wird der Akzent auf ein dezentrales Vorgehen vor Ort gelegt, entsprechend dem berühmten Global denken, lokal handeln. Das Zitat gründet auf der Lehre, dass weltweite Umweltprobleme nur effektiv angegangen werden können, wenn ökologische, wirtschaftliche und soziokulturelle Besonderheiten der jeweiligen örtlichen Umgebung berücksichtigt werden.

LITERATURVERZEICHNIS:

1.                Fitschen, Thomas: Der Global Compact und die Rolle der Regierungen. In: Brigitte Hamm (Hg.): Public-Private Partnership und der Global Compact der Vereinten Nationen. Institut für Entwicklung und Frieden der Gerhard-Mercator-Universität Duisburg (INEF-Report, Heft 62/2002) Duisburg 2002, S. 40-52

2.                Hofmann, Michael und Rolf Drescher: Der Monterrey-Konsens. Eine neue Entwicklungspartnerschaft. In: E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit, 43 (2002) 5, S. 149-151